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Künftig Gema Gebühren Für Hörproben !


Klever oder bescheuert ?  

39 Benutzer abgestimmt

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Top-Benutzer in diesem Thema

Nein! Aber trotzdem haben die GEMA-Gebühren NULL mit dem Tun von Zyx zu tun! Punkt, so isses, Zyx trifft doch da keine Schuld, und du hast oben gemeckert, weil ich gemeckert habe mit den Worten "Wer ist auf die IDee gekommen, dass das was mit Zyx zu tun hat?". Aber das hat es nicht! Diese Info hätte EUch jede Plattenfirma auf Anfrage geben können, oder Amazon oder sonstwer.

vergiss es ...

DAS GESETZ IST ERST EINE WOCHE ALT!!!

aber vergiss es!!! hat keinen sinn!!!

Machst Du mich jetzt dumm oder was?

Das Gesetz ist eine Woche alt..und? Mir geht es doch einzig allein nur darum, dass Zyx und die Gema nix miteinander zutun haben. Und was soll daran falsch sein? Ich denke, wir reden irgendwie aneinander vorbei.

EDIT: DAs Gesetz is doch aber nich erst ne Woche alt? Ach egal, ich gebs auf.

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Endlich hab ich einen passenden Avatar für mich  :zungeraus:  :muahaha:  :mrbighead:

@ chb guggst du hier Die sind schuld !!!

vielen dank.

hmm schon komisch, das gesetz gilt schon seit dem 01.10.2004 und noch keiner hat was gesagt..setsam.

DIE HÖRPROBEN ERST SEID LETZTE WOCHE (die änderung)

(gemini)

Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Umfang von jeweils bis zu 45 Sekunden (z.B. Prelistening) zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken, beispielsweise in Form von Tonträgern, Bildtonträgern oder durch Übermittlung im Internet oder ähnlichen Datennetzen.

Aus dem GEsetz vom Oktober 2004. Dann folgen die Gebührensätze. Prelistening sind Hörproben.

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Hat sich den Teil hier eigentlich jemand durchgelesen ?

Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Websites im Internet oder ähnlichen Datennetzen, die Electronic-Commerce zum Gegenstand haben und in diesem Rahmen die Speicherung von Werken (Upload) und die Übermittlung von Werken (Streaming) an den Endnutzer vornehmen oder vornehmen lassen.
Unter Electronic-Commerce ist das Angebot von Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art über eine Website, die Werke aus dem GEMA-Repertoire enthält, zu verstehen.

Anscheinend nicht, sonst würden die Emotionen nicht so hochkochen.

Ich erklärs nur mal vorweg - KEINER von euch bezahlt da direkt was.

Ihr macht ja keinen Commerce damit!

Ab sofort zahlen Seiten, die aus dem Angebot der Hörprobe usw. GEWINN erwirtschaften mehr oder überhaupt GEMA.

Das bringt auch dem Gigi was (CHB)!

Problematisch ist nur das hier:

Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen.

Das heisst aber, dass zukünftig DEUTSCHE Betreiber solcher Sites einfach skeptischer mit der Verlinkbarkeit ihrer Proben umgehen werden.

Das macht aber eh ohnehin Cuepoint (24 stündige Änderung des Links) oder deejay.de (Account) auch schon.

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Ich bin jetzt nicht wirklich der Experte für Gema und Co, aber was ich rauslesen kann ist:

Du bezahlst nur, wenn du aus dem Anbieten der Hörprobe kommerziellen Nutzen hast.

Sprich: Du musst die GEMA bezahlen, wenn du von Wellfare eine Hörprobe online stellst, und auch Wellfare CDs verkaufst.

Die verlinkten Zugriffe muss aber laut dem Gesetzt der engültige Anbieter bezahlen - also auch nicht du, sondern bspw. Cuepoint wenn du dort hin verlinkst.

Wenn du selber Hörproben machen möchtest, sollte dir nicht viel passieren, wenn sie unter 45 sek lang sind und nicht dem kommerziellen Zwecke dienen.

Ist aber halt wie gesagt nur das, was ich so auf die Schnelle raus lese.

Ob du eine Hörprobe von xyz hier ins Forum stellen darfst verbietet dir nicht die GEMA, sondern im Endeffekt der Anbieter.

[Der cyt liest auch mit, sollte ich also was falsch verstehen, wird er mich sicherlich korrigieren]

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Ist Electronic Commerce also im Grunde lediglich die Fortsetzung des Geschäfts mit elektronischen Mitteln? Wahrscheinlich nicht, denn in der letzten Zeit geht ein wesentlicher Trend immer stärker in eine Richtung, die auf den ersten Blick eigentlich gar nichts mehr mit Kommerz zu tun hat: die Bildung virtueller Gemeinschaften, sogenannter Communities. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten werden von den Internetnutzern schon seit ihrer Entstehung rege mit Leben gefüllt. Mittlerweile haben auch Unternehmen erkannt, dass sich gerade in diesen Bereichen völlig neue Geschäftschancen entwickeln. Menschen mit gleichen Interessen treffen sich nunmehr auch zum privaten und geschäftlichen Austausch im Rahmen von Angeboten, die kommerziell betrieben, von Unternehmen gesponsert oder beworben werden.

Folglich ist auch das Einstellen von HP's in diesem Forum E-Commerce!!

:zungeraus:

Habe ich jedenfalls daraus gedeutet...

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Ich weiß gar nicht was ihr habt... Eigentlich ist uns schon seit 2003 das Posten von Direktlinks zu Hörproben nicht mehr erlaubt. Wenn wir hier einen Direktlink zur Audiofile posten, dann ist das gleichzusetzen damit, dass wir diese Datei anbieten. Das dürfen wir aber nur, wenn wir das Recht dazu besitzen. Haben wir aber nicht, das Urheberrecht liegt beim Künstler oder Label. Deshalb werden auch in diversen anderen Foren seit 2003 sämtliche Direktlinks zu Hörproben gelöscht, weil sonst die Besitzer der Urheberrechte kommen könnten und den Forumsbetreiber verklagen.

Das wurde damals hier auch schon angesprochen, aber als nicht so wichtig abgetan. Naja.

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Is ja wohl ne Oberfrechheit... Reichts ned, dass man schon für öffentlich rechtliche Fernsehesender, die sie vor mir aus in der Pfeife rauchen können, da eh nur Schrott kommt, ne Menge zahlen muss... jetzt auch noch für HPs mit denen man eh nix anfangen kann ausser, dass sie einen Informieren wie ein Song ist.. tztztztztz da hat wieder jemand ned überlegt...

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