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Neues Urhebergesetz 2008


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Top-Benutzer in diesem Thema

WOW das ist mal echt viel! Inwiefern wird das gerechtfertigt? Ich mein nen Song für vll 2 Euro, kann man doch nicht mit der summe bestrafen, oder! Ich mein 1000€ wären viel, aber gerechter, meine Meinung!

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Meiner Meinung nach könnte man auch schon einiges erreichen, wenn die Preise für CD Singles und Alben und für DVD Filme mal endlich geändert werden.

Bis zu 6,50 EUR für ne CD, auf der 2 Lieder drauf sind? Bis zu 18 EUR je nach Aufmachnung für ein Album? Bis zu 25 EUR für ne DVD? 40 EUR für ne Blu-Ray Disc?

Sowas ist teilweise einfach nicht erschwinglich. Wie oft hab ich schon bei mir im MediaMarkt oder Saturn mitgekriegt, wie Leute gesagt haben: "Cool, das neue Album von XXX. Gleich mal zuhause downloaden."

stimmt genau...heutzutage wo keiner mehr so viel Geld hat soll man dann soviel für sowas ausgeben...

DVDS Kauf ich mir zb. nicht mehr...wenn ich ein Film sehen will leih ich ihn mir aus in der Videothek und bis ich ihn mir das nächste mal anschauen würde ist er e schon so im tv ;)

Finde es einfach nur schlimm das bei vielen Sachen der Preis steigt aber die Qualität sinkt...darum werd ich mir echt sehr sehr selten DVDS kaufen...

Und das mit der straffe ist mal wieder üblich...10.000 Euro/ oder was weiß ich 5 Jahre in denn Knast..aber Hauptsache kinderschänder, drogendealer ,oder Schläger die was jedes Wochenende Leute zusammen hauen laufen frei rum ohne viel straffen...bestes beispiel 76-jährige Mann...wo der eine schläger glaub ich schon über 100 mal bei der Polizei vorgemerkt war...

Naja verrückte Welt!!!

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Ich glaub mittlerweile auch, dass es vor allem Angstmacherei ist. Die Power-Downloader sollen weniger downloaden und die, die sich kaum was downloaden, sollen ganz damit aufhören. Aber ob das damit erreicht wird, indem man die Strafsummen in die Höhe treibt, naja. gegen die ganz kleinen wird somit nie was gemacht werden können.

Ich meine, ich hätte mal gelesen, dass Musik CD's bald vor dem Aus sein sollen, so dass es in ferner Zukunft nur noch möglich sein soll, Musik käuflich über Online-Shops zu erwerben. Kann mich da mal bitte jemand bestätigen oder korrigieren?

@ Marcdise: Ein besseres Beispiel wäre mir jetzt auch nicht eingefallen. Kann ich genauso unterschreiben. Aber was willst du machen? Wenn man sich über alles, was die Politik verbockt hat, aufregt, dann wären wir ewig beschäftigt. Dass wir in einer Demokratie leben, ist mittlerweile auch nicht mehr richtig. Denn anstatt dass wir Rechte erhalten, die uns ja zustehen, weil das Volk ja schließlich regiert (von wegen Demokratie und so), werden uns immer mehr Rechte genommen. Und das Thema "Urhebergesetz" ist mal wieder ein sehr gutes Beispiel dafür genauso wie das Thema "Vorratsdatenspeicherung".

Ich merke gerade, dass ich voll abschweife. Sorry deswegen. Aber es ist halt ein sehr weit greifendes Thema.

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Hehe was ich nicht verstehe ... wann gibt es nun HAFT ? Beim Verkauf oder auch schon wenn du normal was lädst ?

Das steht überall anders ! Kommst echt nicht durch .... die sollten das mal klar zum Ausdruck bringen, anstatt die Leute zu veriwrren, auch was nun erlaubst ist mit Kopien dessen Originale etc.. !!!

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Hehe was ich nicht verstehe ... wann gibt es nun HAFT ? Beim Verkauf oder auch schon wenn du normal was lädst ?

Das steht überall anders ! Kommst echt nicht durch .... die sollten das mal klar zum Ausdruck bringen, anstatt die Leute zu veriwrren, auch was nun erlaubst ist mit Kopien dessen Originale etc.. !!!

Genau damit hab ich auch ein Problem. Erkennt man nirgendwo richtig.

Aber ich denke mal, dass Haftstrafen erst dann infrage kommen, wenn das Downloaden und Anbieten von Filmen, Musik etc. in so grpßem Rahmen passiert, dass Geldstrafen zur Abschreckung einfach nicht mehr ausreichen.

Aber wenn da einer mehr weiß, wie jetzt genau die Rechtssprechung ist, darf er mich gerne korrigieren. :augenrollen:

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  • 2 Wochen später...

EU-Grüne: Download von Filmen nicht illegal

Mit ihrer neuen Werbekampagne "Share - it's fair" möchten die EU-Grünen erreichen, das so genannte Filesharing wieder zu legalisieren.

Rechteinhaber seien mit den angeglichenen Gesetzen benachteiligt, da diese sogar lizensierte Filme oder Musik verbieten würden. Außerdem behaupten die Grünen, dass das illegale Kopieren von Filmen oder Musik eher der Industrie statt den Künstlern schaden würde.

Die EU-Grünen machen auf der Homepage ihrer Kampagne iwouldntsteal.net außerdem darauf aufmerksam, dass das Stehlen von Handtaschen, Autos oder Fernsehern nicht dasselbe wäre wie das Downloaden von lizensierten Filmen.

Quelle: shortnews.de

Ohman ein hin und her!

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Außerdem behaupten die Grünen, dass das illegale Kopieren von Filmen oder Musik eher der Industrie statt den Künstlern schaden würde.

mann bei solchen aussagen koennt ich an die decke gehen ...

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  • 1 Monat später...

Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel

Tauschbörsennutzer können aufatmen. Wie das Landgericht Hamburg nun bekannt gab, reicht es nicht als Beweismittel aus, wenn man eine Adresse einer IP-Adresse zuordnen kann.

Gleichfalls ungeeignet als Beweismittel seien Protokolle, die beauftragte Online-Fahnder angefertigten haben.

Im entschiedenen Fall klagte ein Musiklabel, das die Rechte für die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band "Silbermond" hat. Doch die Protokolle der Staatsanwaltschaft und der Häscher wurde seitens Gericht nicht akzeptiert.

Quelle: www.nickles.de / sternshortnews.de

Staatsanwaltschaft Wuppertal: Keine Ermittlungen mehr gegen Tauschbörsennutzer

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal lehnt nun alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab.

Die Nutzer von Tauschbörsen verfolgen keine finanziellen Interessen. Aus diesem Grund sind die massenhaften Strafanzeigen durch die Medienindustrie und deren Rechtsanwälte unverhältnismäßig. Der Medienindustrie gehe es nicht um Bestrafung, sondern um nachträgliche Schadenersatzforderungen.

Alleine im Januar dieses Jahres wurden etwa 2.000 IP-Adressen eingereicht, zu denen die Medienindustrie den Anschlussinhaber wissen wollte, um teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu versenden. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist die Medienindustrie äußerst unzufrieden.

Quelle : sternshortnews.de

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find ich ehrlichgesagt ok, denn durch tauschbörsen mussten leute teure abmahnungen zahlen nur wegen einem einzigen lied. so kam es, dass eine alleinerziehendem utter mehrere tausend euro zahlen musste weil einer ihrer söhne ein lied runtergeladen hat. das war nurnoch geldmacherei (gut, versteh ich auch, weil dadurch auch ne menge geld verloren geht) und ich finde, man sollte die wirklichen mp3 verbrecher suchen und zahlen lassen, die, die das groß anlegen, große portale führen.

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Legal Urheberrechtsschutz umgehen: Neues Programm lässt Abmahnanwälte alt aussehen

Nach dem neuen Urheberrecht müssen Menschen, die illegal Inhalte aus dem Internet herunterladen, mit empfindlichen Strafen rechnen. Dabei genügt bereits ein einziger illegaler Download für Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.

Das Programm "Universal MPX/AVX File Converter" schafft es nun, auf legalem Weg jede Urheberrechtsverletzung zu umgehen. Legal ist die Anwendung des Programms deshalb, weil es eine Gesetzeslücke ausnützt. Laut §16 des Urheberrechtsgesetzes dürfen Formate wie MP3 oder AAC nicht kopiert werden.

Besagtes Programm ist lediglich 136 KByte groß und konvertiert Multimedia-Dateien in die Formate MPX oder AVX um, die noch relativ unbekannt sind. Beim Konvertieren wird als Nebeneffekt auch jeder Kopierschutz umgangen. Unter den Abmahnanwälten verursacht das Programm schon Entsetzen.

Quelle: Shortnews.de

Na ja ich lass trotzdem die Fingas davon hehe

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Musikindustrie auf dem Weg zur Einsicht - Kein Kampf mehr gegen Downloader?

Douglas Merrill, der neue Chef der Digital-Abteilung von EMI, hat sich seine Sporen bei Google verdient und vertritt Positionen, die in der Industrie bisher ihresgleichen suchen. Wie er gegenüber news.com erklärte, können Filesharer nützlich für die Künstler sein.

Fans zu verklagen oder zu bestrafen hält er jedenfalls nicht für eine erfolgversprechende Strategie. Wie bei Google gehe es darum, mit Lösungen zu experimentieren und aus den Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen.

Er kann sich auch vorstellen, ein anzeigenfinanziertes Modell à la Google zu starten, ein Abo-Modell oder auch eine ISP-Gebühr für Filesharer einzuführen. Ob Merrill mit seiner Idee Erfolg haben wird, ist noch ungewiss.

Quelle: shortnews.de

Bin ja ma gespannt

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Neues Gesetz: Musikindustrie erhält nun direkten Zugriff auf Verkehrsdaten

Da sich zu viele Staatsanwaltschaften weigerten, die Flut an Strafanzeigen durch die Musikindustrie zu verfolgen, wird am heutigen Freitag ein neues Gesetz im Bundestag verabschiedet, das es den Firmen nun erlaubt, sich direkt an den Provider zu wenden um an die Adressdaten zu gelangen.

Bisher mussten die Firmen Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft aufgeben um an die begehrten Adressen zu gelangen und die Schadenersatzforderungen versenden zu können. Nun dürfen die Firmen per Gesetz Auskunftsansprüche direkt an den Provider stellen, welcher diese herausgeben muss.

Auskunft soll es jedoch bei Fällen mit "gewerblichen Ausmaß" geben. Die Nutzung im "gewerblichen Ausmaß" ist schon dann gegeben, wenn man sich ein Lied herunterlädt, um damit einen geldwerten Vorteil zu erzielen. Mit diesem Gesetz will man die Staatsanwaltschaften entlasten.

Quelle: www.taz.de

Lol ich zitiere: Die Nutzung im "gewerblichen Ausmaß" ist schon dann gegeben, wenn man sich ein Lied herunterlädt, um damit einen geldwerten Vorteil zu erzielen. Mit diesem Gesetz will man die Staatsanwaltschaften entlasten.

Woher will denn die Musikindustir wissen, dass ich, wenn ich mir sowas runterladen würde, diese Datei/Lied auch verkaufe? Habe noch nie ein Programm gesehen, dass die Absichten des Users mit einer Datei wiedergeben kann! D.h. für mich defacto, dass sich nix ändert, ausser das die schnelelr an ihre Daten kommen, auch bei privaten Nutzern!

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Ein geldwerter Vorteil heißt nicht dass du die verkaufen willst. Evtl fällt es auch darunter, dass du den Song / die CD durch das Runterladen nicht mehr kaufen brauchst und somit Geld sparst. Das hieße, dass praktisch alles verfolgt werden darf. Da muss man mal schaun wie sich das entwickelt.

Allerdings steht die Abfrage wohl unter einem Richtervorbehalt, das heißt es muss imemr erst ein Richter anordnen, dass die Daten rausgegeben werden. Und bei leichten Bagatellverstößen soll das dann wohl abgelehnt werden.

Bearbeitet von Ash
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