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Neues Urhebergesetz 2008


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Aber das bezieht sich doch auf den geldwerten Vorteil. Gewerbliches Ausmaß ist also bei Erzielung eines solchen gegeben.

Die Formulierung ist allerdings recht undeutlich und wird noch für einige Diskussionen sorgen...

Ein Grünen-Politiker will darunter eben schon allein das runterladen eines einzelnen Songs verstehen.

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Top-Benutzer in diesem Thema

na ja für mich heist "gewerbliches Ausmaß" soviel wie: Ich will handeln, bzw verkaufen!

Ich habe ja auch kein gewerbliches geschenk, wenn mir jemand ne Hose schenkt! Ich habe es umsonst zu privatem Zweck und will diese nicht an dritte weiterverkaufen ;-)

Aber wenn es nun dazu führt, dass die Musikindustrie quasi ohne Aufwand die IP bekommt, wäre das doch schon fast umgehung des datenschutzes, meiner Meinung nach! Da wird es dann aber gegenklagen hageln, welche wiederum mehr sind, als die der Musikindustrie!

Alles in allem ein Gesetz, das totaler Unsinn ist! Es ändert sich defacto nix oder nur geringfügig etwas!

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Oben steht ja schon dass "gewerblicher Ausmaß" anscheinend nicht nur geschäftliche Handlungen umfassen soll. Sehe das aber auch problematisch.

Durch das Gesetz ändert sich schon einiges, weil jetzt eben nicht mehr der Umweg über die Staatsanwaltschaft gemacht werden muss. Stattdessen muss aber wohl erst ein Richter das ganze anordnen, was am Ende wohl nicht weniger Aufwand bedeutet.

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http://futurezone.orf.at/it/stories/270153/ ]Bundestag stärkt Urheberrechte

Der deutsche Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet.

Mit dem Gesetz schob das Parlament horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor. Wird sein Recht verletzt, kann ein Urheber unter bestimmten Voraussetzungen hingegen auch von Dritten Auskünfte verlangen.

Das können Internet-Provider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder Spediteure, die im guten Glauben gefälschte Markenware transportieren. Die drei Oppositionsparteien stimmten mit der Zielrichtung überein, lehnten aber die umfassenden Gesetzesänderungen ab.

Abmahngebühren gedeckelt

Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahnunwesen begegnet werden. Damit ist es nicht mehr möglich, dass beispielsweise ein Schüler für das illegale Herunterladen eines Musikstücks eine Anwaltsrechnung von 1.000 Euro oder mehr bekommt.

Auskunftsanspruch

Schwerpunkt der Gesetzesänderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, ist der Schutz geistigen Eigentums. Ein zentraler Punkt dabei ist ein Auskunftsanspruch, der bis jetzt nur gegen denjenigen besteht, der das Urheberrecht verletzt. Künftig kann auch von Dritten - Internet-Providern oder Spediteuren - Auskunft verlangt werden, wenn die Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß angenommen hat.

Die Definition des "gewerblichen Ausmaßes" wurde dabei weit gefasst und soll bereits bei der Verschaffung eines "mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils" zum Tragen kommen. Grüne und Linke kritisierten diese Regelung scharf und warnten davor, dass damit auch geringfügige Urheberrechtsverletzungen, etwa das Herunterladen eines Songs aus einer Online-Tauschbörse, gemeint sein könnten.

Kein Zugriff auf Vorratsdaten

Auf die gespeicherten Vorratsdaten über Telekommunikationsverbindungen darf bei zivilrechtlichen Ansprüchen nicht zugegriffen werden. Eine gesonderte Regelung gibt es für die Fälle, wenn die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten wie etwa der Zuordnung einer Rufnummer oder IP-Adresse erteilt werden kann. Dafür muss aber eine richterliche Anordnung vorliegen, die "der Verletzte zu beantragen hat", wie es in dem Gesetz heißt.

Lobbyisten der Medienindustrie hatten bis zuletzt versucht, den Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch aus dem Gesetz zu kippen. Auch gegen die Deckelung der Abmahngebühren machte die Medienindustrie letztlich erfolglos Stimmung. Das Gesetz könnte, das Einverständnis des deutschen Bundesrats vorausgesetzt, bereits im Sommer in Kraft treten.

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Universal auf BMGs Spuren

BMG hat bereits durchsetzen können, dass weggeworfene CDs nicht aus dem Müll geholt werden dürfen, nun setzt Universal einen drauf: bereits das Wegwerfen der tonträger soll ein Urheberrechtsverstoß werden. Verhindert werden soll damit, dass Promo-CDs in den Handel geraten. Auch der Weiterverkauf von CDs könnte in rechtlich unsichere Regionen befördert werden. Das Ganze scheint wenig durchdacht: mit ihrer "Bemusterungspraxis" haben die Big Four das Problem selbst geschaffen, das nun auf Kosten von Radiosendern, Kunden und Musikkritikern gelöst werden soll.

Der Sachverhalt: Sender, Musikmagazine und ähnliche Promo-Kanäle werden von den Labels mit Rezensions- und Promo-CDs versorgt, die jedoch oft genug nicht den Weg in die Heavy Rotation finden (wofür früher daher auch gerne Bestechungsgelder mitsamt dem Promomaterial bei den DJs eingingen). Die Promo-CDs werden von den Labels indessen nicht unbedingt zurückgenommen, BMG beispielsweise wies die Post an, zurückgeschicktes Promomaterial schlicht in den Müll zu werfen.

Werden die CDs aus den Abfalltonnen gerettet und weiterverkauft, ist das jedoch auch nicht im Sinne der Labels, dafür wird dann gerne Klage wegen Urheberrechtsverstoß erhoben. Und mit dieser paradoxen Situation will nun Universal aufräumen: bereits das Wegwerfen der CDs soll bitteschön verboten werden.

Das würde jedoch für leichte Probleme sorgen: ein bemusterter Sender würde mit CDs eingedeckt, darf diese jedoch weder wegwerfen noch sonstwie in Verkehr bringen, versucht er sie zurückzuschicken, passieren Dinge wie im Fall BMG: Das Label will das Material nicht mehr. Ein Paradebeispiel für das beliebte "sollen sich die anderen kümmern" - ist das Promomaterial verschickt, ist es für das Label offenbar einen Dreck wert, alle anderen sollen sich aber doch bitteschön um die sachgerechte, die Wiederverwertung verhindernde Entsorgung kümmern.

Und wenn als Nebenwirkung die zahlende Kundschaft mal wieder einen weiteren generalverdacht um die Ohren geschlagen bekommt - die EFF befürchtet, dass in Zukunft Kaufbelege für CDs jahrelang aufgehoben werden müssten, damit der Kunde belegen kann, die CD "ordnungsgemäß" gekauft zu haben - darauf kommt es offenbar auch nicht mehr an. Ist der Ruf erst ruiniert...

Quelle: gulli.com

Ohman bin ja mal gespannt, wann dieser Irrsinn aufhört! :applaus: :applaus:

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