Geschrieben 26. Oktober 200421 Jr. Das Landgericht Osnabrück hat in einem Prozess einem Verkäufer bei eBay Recht gegeben, da dieser von einem Käufer zusätzlich zum abgegebenen Kaufpreis die Mehrwertsteuer verlangte. Obwohl in den eBay-Statuten stünde, dass sich sämtliche Gebote inklusive der Mehrwertsteuer verstehen, habe der Verkäufer durch einen Zusatz in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Nettopreis handelt.Der Käufer hatte ein 'unfallgeschädigtes Lastwagen-Fahrgestell' für 7.451 € ersteigert, aber bisher die Mehrwertsteuer nicht bezahlt. Sofern der Käufer sein Gebot als Bruttogebot verstanden haben sollte, hätte er dies anmerken müssen. Quelle: www.heise.de Hmm naja ... doll??? nícht wirklich !
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