Ash
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NEIN, wie oft soll ich es noch sagen? Hörproben sind natürlich so lange erlaubt, wie man die Rechte dafür hat oder dafür bezahlt. Und da ZYX die Songs von Gigi verkauft haben sie wohl auch das Recht, davon Ausschnitte ins Netz zu stellen... DU dürftest das aber nicht.
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Wie gesagt, wenn Onlineshops Gebühren an die GEMA bezahlen, dürfen sie auch weiter Hörproben reinsetzen. Und Preissenkungen gibts bei uns erstmal NICHT.
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Wie gesagt, wenn Onlineshops Gebühren an die GEMA bezahlen, dürfen sie auch weiter Hörproben reinsetzen. Und Preissenkungen gibts bei uns erstmal NICHT.
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Wie gesagt, wenn Onlineshops Gebühren an die GEMA bezahlen, dürfen sie auch weiter Hörproben reinsetzen. Und Preissenkungen gibts bei uns erstmal NICHT.
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Nix Elfer! Eigentor!
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Schluss in Dortmund... 2:1... Wenigstens ein Spiel richtig getippt...
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3:2 für Wolfsburg!
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Wolfsburg - FCB 2:2
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In Dortmund ist doch noch nicht Schluss oder?
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Da isses auch schon CHB... BVB - Werder 2:1 (Eigentor)
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Was genau meinst du damit? Sicher verdienen die Firmen & auch die GEMA noch einiges an den Kunden, aber eben immer weniger. In den USA wird meiner Meinung nach grade der richtige Schritt gemacht mit den Preissenkungen, um das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Bei der Angelegenheit mit den Hörproben liegt die Sache einfach darin, dass man etwas, das einem nicht gehört (wora man keine Rechte besitzt) nicht einfach so überall verbreiten darf, wie es einem gefällt. In diesem Fall geht es nicht darum, dass den Firmen dadurch Geld durch die Lappen geht. Es ist halt einfach allgemein so, dass die Urheber (oder diejenigen, die die Rechte besitzen) entscheiden dürfen, was mit ihrem Material gemacht wird. Man darf ja auch nicht einfach mal so 100 Seiten aus dem neuen Harry Potter-Band auf seiner Homepage veröffentlichen. Und bei Musik verhält es sich genauso wie bei Büchern/Texten/Bildern.
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Hey heute ist wieder ein neuer Rekord möglich... Schon 780 Klicks... (Prognose:1887)
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Universal Music USA wird in Kürze die Preise drastisch senken, die europäischen Firmen wollen da vorerst aber nicht mitziehen (eigener Thread). Soweit ich weiß erhebt die GEMA schon Gebühren auf CD-Rohlinge, allerdings relativ geringe.
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Wer jedes Jahr ein neues Album rausbringt ist entweder ein Genie oder nur auf schnelles Geld aus und macht nur Mist drauf. Naja, und ich glaube nicht dass Jan Wayne ein Genie ist....
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Das 1. Spiel findet in Dortmund statt! Deshalb mein Tipp BVB - Werder 2:1 Wolfsburg - Bayern 0:2
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Online-Shops dürfen auch weiterhin Hörproben ins Netz stellen, solange sie (wie bisher?) dafür bezahlen. Es ist nur verboten, (als Privatperson) Hörproben selber herzustellen und ohne Genehmigung zu veröffentlichen. Man hat ja keinerlei Rechte an dem Song und somit auch nicht das Recht Auszüge daraus öffentlich zu machen. Das Verlinken zu Hörproben von Online-Shops ist aber weiterhin möglich.
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Nein, gegen Kazaa kommt die Industrie bisher nicht an. Zwar ist das ganze downloaden und anbieten von Songs illegal. Aber Kazaa argumentiert damit, dass "man ja nichts dafür könne, das die User dieses Netzwerk so missbrauchen". Kazaa solle eigentlich ein legales Programm zum Tausch von nicht-geschützten Dateien sein und es sei nicht Sinn der Sache, dass darüber illegal Songs vertrieben werden. Komischerweise sitzen die Kazaa-Entwickler aber schon an einer neuen Version, die es verhindern soll, dass die Industrie den Sharern auf die Schliche kommen kann. Das wäre aus meiner Sicht allerdings dann endgültig ein Argument für die Industrie, den Laden dicht zu machen. Da ist nur noch ein weiteres nicht zu verachtendes Problem: Der offizielle Firmensitz von Kazaa wird ständig verlegt und liegt meistens in irgendwelchen kleinen Inselstaaten, in denen es für solche Fälle gar keine eindeutigen Rechte gibt.... Bis es dann irgendwann mal einen richtigen Gerichtsbeschluss gegen Kazaa gibt können (müssen aber nicht) Jahre vergehen...
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Naja ich weiß nicht so recht... Hörproben sind dann illegal, aber das runterladen ja auch. Also schwer zu sagen, was man da dann bevorzugen soll......
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Ich hab bisher nur grade eben das hier auf www.coverinfo.de gefunden: Eine offizielle Seite dazu habe ich bisher noch nicht auftreiben können.
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Das seit Monaten viel diskutierte Urheberrechtsgesetz tritt morgen endgültig in Kraft. Danach ist es ja, wie bekannt, verboten, Kopierschutzvorrichtungen zu umgehen sowie rechtlich geschützte Files aus dem Internet zu ziehen. Außerdem ist es ebenfalls nicht mehr erlaubt, auch nur Ausschnitte aus Songs (also Hörproben) von sich aus online zu stellen, es sei denn, man hat die Rechte an den Songs. Weiterhin legal ist es, zu anderen Seiten zu verlinken, die die Hörproben anbieten (z.B. www.deejay.de).
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In England ist Like Glue auf 3 reingegangen und war damit der bisher größte Solohit für Sean Paul. Abgesehen halt von Breathe mit Blu Cantrell (4 Wochen Platz 1)
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Naja mal schaun... in den richtigen Charts wirds aber dann wohl Top10 werden... Und das ist auch gut so!
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Du Banause *fg* Das ist Bernd das Brot! DIE Kultfigur aus der Nachtschleife des Kinderkanals...
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NOCH ist er nicht auf 1 in Deutschland, aber das kommt noch... Jetzt schon Top-10 der Trendcharts (von 4 auf 8) kann mir jemand sagen, wo der Song MOntag/Dienstag in den Trendcharts war? Bin ja nicht zu hause gewesen...
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Yeah, 18 mal unter den Top-10 (liest sich irgendwie komisch, oder...?) !!! Nur zu Platz 1 hats nicht gereicht... Aber trotzdem Respekt und Glückwünsche an Alizée / Peroni für den 1. Platz ...
