
DuckyRG
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Alle Inhalte von DuckyRG
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wenn ich das richtig gehört habe ist der song im Hintergrund eines Filmes gelaufen, weiß nicht was das für ein song ist aber versuch mal rauszufinden wie der Film heisst und Kuck mal dann irgentwie über google oder so ob es eine Filmusick Cd oder single gibt oder falls eine CD gibt ist der song 100 pro drauf
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wie oft denn noch das Orginal ist für mich eines der schlechsten Lieder aller zeiten
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A Elektro-Energetischer Mix B1 Fettes Geschmeide Mix B2 Greatest Deejay Hardstyle Mix Kurze Hörproben
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Label: wird Zooland Recordes sein
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Freeloaders - Now Im Free (Freefalling)
DuckyRG antwortete auf Matador Dj's Thema in House & Electro
-> Kann es sein, dass Du "Driftwood" meinst Ducky? Die hatten einen Track namens "Freeloader" - ich hab das zuerst auch damit assoziiert, als ich "Freeloaders" gelesen hab. Greetz, Gecki Ja genau die meinte ich Ok dann hiess der sonf Freeloaders Danke Gecki -
na dann viel spaß
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da bin ich mal gespannt
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Welche CDs/Vinyls/MP3s habt ihr zuletzt gekauft?
DuckyRG antwortete auf Leinadogal's Thema in Musik-News & Charts
Tanzpalast 17 Hands Up Hypes Volume 1 -
Freeloaders - Now Im Free (Freefalling)
DuckyRG antwortete auf Matador Dj's Thema in House & Electro
hatten die nicht mal früher Dance / trance oder so gemach, wenn ich es noch richtig in erinerung habe oder verwechsele ich sie jetzt -
ende mai wird es ein neuen Musiksender geben "Imusic" wird er heissen aber es gibt zugang über ein Digital recerver
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Welchen Film seht ihr grade oder habt ihr gesehen?
DuckyRG antwortete auf CSX's Thema in Filme & TV-Serien
gestern im Kino FC venus war besser als ich es mir vorgestellt hatte -
zu ein lied von der e.p. wird es auch ein Rop Mayth remix geben bin mal gespannt
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hoffentlich so ein müll wie der Film von fienal fantersy damales naja mal abwarten icherwarte nix großes wenn ich erlich bin
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Hier mal ein intresanter Titel übers Cover Rechte und so weiter Aus Alt mach Neu Wer sich die Popmusik-Charts der letzten Jahre anschaut, findet viele bekannte Titel. Seit 1996 sind etwa zwanzig Prozent der Hitparaden-Titel Cover-Versionen von Songs, die schon einmal Erfolg hatten. Remixe, technische Bearbeitungen von Originalaufnahmen, sind durch den Einzug der Digitaltechnik in die Popmusik so üblich geworden, dass man von einem neuen Genre sprechen kann. Das Geschäft mit dem Recycling von Melodien blüht. Wie es rechtlich damit aussieht, erklärt iRights.info. Coversongs versprechen in der kommerziellen Musikszene schnellen Erfolg, denn die Melodien sind schon auf ihre Massentauglichkeit überprüft. Da es sich bei den Neu-Einspielungen in der Regel um Kompositionen der siebziger und achtziger Jahre handelt, die noch nicht gemeinfrei geworden sind (das geschieht erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors), gilt es hier das Urheberrecht zu beachten. Als Neu-Interpret muss man sich dabei über den Unterschied zwischen Cover-Version und Bearbeitung klar sein, da dies entscheidend dafür sein kann, ob und wie man sich die Erlaubnis zur Einspielung geben lassen muss. Cover sind reine Neu-Einspielungen, das heißt der Musiker nimmt keine wesentlichen Bearbeitungen von Komposition und Text vor. Eine solche unveränderte Übernahme liegt auch dann noch vor, wenn das Stück in die eigene Stimmlage transponiert oder es mit anderen Instrumenten gespielt wird, als bei der Originalaufnahme. Wenn man ein Stück covern will, egal ob für einen Auftritt oder um es neu zu produzieren und auf die eigene CD aufzunehmen, muss man vorher die notwendigen Rechte von der Verwertungsgesellschaft für Musik, der GEMA, erwerben. Die GEMA „verwaltet“ diese Rechte für die Komponisten und Textdichter. An sie zahlt man auch die Lizenzgebühren, die die GEMA dann an den Original-Autor und andere Berechtigte (wie zum Beispiel einen Musikverlag) weiter leitet. Bearbeitung Vieles, was in den Charts als Cover-Version gilt, ist rechtlich gar keine: Sobald man mehr als nur einige Akkorde an einem Song verändert, zum Beispiel den Text oder die Melodie ergänzt oder umschreibt, wird aus dem Cover eine Bearbeitung. Bekannte Beispiele sind Hiphop- oder Technoversionen vergangener Hits, die oft nur den Refrain übernehmen, die Zwischenstrophen aber dem jeweiligen Musikstil anpassen. Und hier ist der Haken: Die Rechte zur Vermarktung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Musikwerke kann man in der Regel nicht von der GEMA erwerben. Dafür muss man sich direkt an den Rechteinhaber, entweder die Komponisten und Texter oder einen Musikverlag, wenden und mit ihm einen Lizenzvertrag abschließen. Das kann es sehr schwierig machen, die Rechte zu erwerben. Während nämlich die GEMA verpflichtet ist, jedermann die gewünschten Rechte zu gleichen Bedingungen zu übertragen, können die Berechtigten und Verlage frei darüber entscheiden, wem sie zu welchen Konditionen Rechte einräumen wollen. So kann es durchaus vorkommen, dass der Rechteinhaber aus welchen Gründen auch immer nicht will, dass sein Musikstück in einer fremden Musikproduktion verwendet wird – zum Beispiel möchte nicht jeder Klassik-Komponist, dass sein Stück in einem Pop-Song auftaucht. Möglichkeiten, das zu erzwingen, bestehen dann nicht. Ob ein Stück noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung ist, ist in der Praxis oft schwer zu unterscheiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtlich beraten lassen. Remixe Remixe sind mit technischen Mitteln bearbeitete Versionen eines Musikstücks. Oft werden sie von den Rechteinhabern, also der Plattenfirma oder den Urhebern, selber in Auftrag gegeben, so dass man sich dann nicht um die Rechteklärung kümmern muss. Remixt man dagegen aus eigenem Antrieb an, gilt dasselbe wie für Bearbeitungen: wenn man das Stück veröffentlichen will, geht ohne Erlaubnis gar nichts. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Rechten: den Urheberrechten der Komponisten und Texter, den Leistungsschutzrechten der Interpreten und den Rechten der Tonträgerfirma an der ursprünglichen Produktion. Da man beim Remixen normalerweise eine existierende Aufnahme vervielfältigt und bearbeitet, geht es hier vor allem um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Erst wenn man beim Remixen auch die Melodie und den Text verändert, betrifft das die Urheber. In der Praxis sind diese Rechte oft – aber nicht immer – in einer Hand; wen man fragen muss, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Der Rechteerwerb ist jedenfalls ein komplizierter Prozess und sollte nicht unterschätzt werden. Viele Musiker meinen, dass, wenn sie ihre Arbeit nicht kommerziell nutzen, sie darauf verzichten können. Das stimmt aber nicht. Wenn jemand ein schon existierendes Stück remixt und es als Werbung zum freien Download auf seine Homepage packt, dann verletzt er das Urheberrecht, wenn er sich vorher nicht die nötigen Rechte eingeholt hat – ganz gleich, ob er mit der Veröffentlichung eine direkte Gewinnabsicht verfolgt oder nicht. In den letzten zwei bis drei Jahren hört man vermehrt die Bezeichnungen Meshing, Bastard-Pop oder Bootlegging (nicht zu verwechseln mit dem Ausdruck „Bootlegs“, der auch für ungenehmigte Aufnahmen von Konzerten benutzt wird – dazu gibt es einen eigenen Artikel bei iRights.info). Alle drei Begriffe werden verwendet, um das Mixen von zwei (oder mehr) Songs verschiedener Interpreten, die man auf den ersten Blick nicht zusammengebracht hätte, zu bezeichnen: Christina Aguileras „Genie in a bottle“ vermischt mit The Strokes „Hard to explain“ ergibt zusammen „A stroke of Genie-us“ von Freelance Hellraiser. Wenn man zwei Songs meshen möchte, muss man sich die Erlaubnis der Rechteinhaber beider Stücke geben lassen – also sowohl die Nutzungsrechte von den Urhebern (Komponist und Texter beziehungsweise dem Musikverlag, der sie vertritt), als auch die Leistungsrechte der Interpreten, die die benutzten Stücke eingespielt haben. Der Lizenzierungsaufwand ist also ein doppelter. Die meisten Bastard-Pop-Stücke entstehen allerdings ohne diese Erlaubnis und verstoßen daher gegen die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Bastard Pop existiert in einer Underground-Szene und die Stücke werden in der Regel nie offiziell veröffentlicht, sondern kursieren unter der Hand in Tauschbörsen. Quelle: http://www.irights.info/index.php?id=280
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Hmm suchfunktion mal wieder versagt auf jeden fall mit Verano Remix
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Club mix Commercial Club Crew Remix Dan Winter Remix für mich klingen alle mixe gleich gut wird bestimmt ein mega relass werden
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tja pech gehabt kann ich da nur sagen
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mal abwarten was das wird
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dei nummer ist zimlich geile geworden auf der Homepage von manuel reuter kann man den song kurz hören
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Welche CDs/Vinyls/MP3s habt ihr zuletzt gekauft?
DuckyRG antwortete auf Leinadogal's Thema in Musik-News & Charts
Dance XL Vol. 02 -
Welchen Film seht ihr grade oder habt ihr gesehen?
DuckyRG antwortete auf CSX's Thema in Filme & TV-Serien
White Chickes Fineal Call -
also ich sag dir ganz erlich ich bin froh jetzt das er nicht nach Bremen gekommen ist, auserdem hat Bremen genung stürmer wenn Zidan zurück kommt und 2 Poldi hat für mich ekine gute sasion gespielt er hatte soviel schwäche phasen
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das Double rückt für mich immer näher
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man muss dazu sagen das Rapid eine schwere Gruppe hatte, war eigentlich klar das sie da untergehen
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für mich schon ich ede ja von mir aus, hat ja jeder ein anderen geschmack und die DVD werde ich mir sicher nicht ansehen weil es einfach nicht mein geschmack ist